Objektüberwachung · Mängeleinbehalt· Claimmanagement · Bauleitung · Gewährleistungsverfolgung

Dipl.-Ing. Architekt, Regierungsbaumeister 

Stephan Otto
Waldenbucher Platz 9
70597 Stuttgart

 

Tel.: 0711 76 25 60
Fax: 0711 75 86 42 95
E-Mail: otto(at)architektotto.de
Internet: www.architektotto.de

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2. Bauleitung

 

Ich übernehme ...

Die Bauleitung mit den Leistungen der Objektüberwachung nach HOAI Leistungsphase 8 und nach § 45 LBO mit nachfolgenden Leistungsbestandteilen:

  • komplette Objektüberwachung oder auch nur Teile des Leistungsumfangs eines Bauleiters in Abstimmung mit dem Auftraggeber bei Umbauten, Sanierungsobjekten oder Neubauten wie:

  • laufende Baustellen, zur Vermeidung von Kostenüberschreitung, Terminverzug oder Baumängeln

  • Überprüfung und Vergleich von Kostenberechnungen, Kostenfeststellungen, Kostenanschläge mit dem Budget

  • Überprüfung von Terminvorgaben, geplanten Bauabläufen und Gewerkefolgen

  • Planprüfung, Prüfung von Baubeschreibungen

  • Bauleitung einzelner Gewerke

  • Rechnungsprüfung auf Übereinstimmung mit der erbrachten Leistung bei Abschlagszahlungen

  • Festlegung von Mängeleinbehalt bei mangelhafter Bauleistung

  • Die Prüfung und Freigabe von Mehrforderungen und Nachträgen einzelner Gewerke (Claimmanagement)

  • Die Prüfung von Angeboten der Firmen bei fehlenden Leistungsbeschreibungen oder Baubeschreibungen auf Übereinstimmung mit Ihren Vorgaben

  • Die Einweisung von Firmen und die Gewerkekoordination


Auszug aus der HOAI 2009 ...

Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)

  • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften

  • Mitwirken bei dem Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)

  • Mitwirken bei dem Führen eines Bautagebuches

  • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

  • Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel

  • Rechnungsprüfung

  • Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276

  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran

  • Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle

  • Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche

  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel

  • Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag

Ihr Vorteil ...

  • meine Erfahrungen mit allen Projektgrößen, öffentlichen Bauherrenprivaten Bauherren, Behörden, Investoren und Bauträgern

 

Begutachtung - Bauberatung - Baubegleitung

 

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Stephan Otto     Dipl.-Ing. Architekt    0711 - 71 94 60 74     otto@architektotto.de

 

 

Dipl.-Ing. Architekt Stephan Otto

Sachverständiger für Schäden an Grundstückswertermittlung