Ob Sie das Bauvorhaben "schlüsselfertig Massivhaus", "schlüsselfertig Holzhaus" "schlüsselfertig Einfamilienhaus", "schlüsselfertig Doppelhaus" oder "schlüsselfertig Umbau" nennen , spielt bei der Bedeutung, die die Baubeschreibung auf die vom Bauträger oder dem Generalunternehmer Schlüsselfertigbau geschuldete Leistung hat, keine Rolle.
Entscheidend ist, dass in der Baubeschreibung, im Idealfall in Verbindung mit einem detailierten Leistungsverzeichnis, das die einzelnen Leistungen gewerkeweise oder bauteilweise beschreibt, die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung, vertraglich vereinbart wurden.Die dem Vertrag zu Grunde gelegte Baubeschreibung stellt detailiert die vom Unternehmer geschuldete Leistung dar.
Es ist für den unerfahrenen Bauherren schwierig, bereits in einer frühen Phase alle Details zu bedenken und die Übertragung aller Wünsche durch Prüfung der Baubeschreibung sicher zustellen .
Was sonst noch alles in der Baubeschreibung, manchmal zwischen den Zeilen steht, ist für den Bauherren schwer zu beurteilen
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