Das Baulastenverzeichnis wird von der Kommune bzw. den örtlichen Baubehörden geführt. In ihm werden öffentlich-rechtliche Baulasten geführt.
Die Baulast ist eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die den Eigentümer eines Grundstücks zu einem sein Grundstückbetreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet. Mit der Baulast wird die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens geschaffen.
Sie wird wirksam durch die Eintrtagung durch die Baubehörde im Baulastenverzeichnis.
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