Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Leistungsbilder und der Objekte hat sich eine individuelle Abstimmung der Vergütung oder der Honorare mit dem Auftraggeber nach Festlegung des erforderlichen Leistungsumfanges sehr gut bewährt.
Grundlage hierfür bilden:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung oder Bauoberleitung)
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Auf die Nettoauftragsumme wird eine Nebenkostenpauschale für Büro- und Verwaltungskosten in Höhe von 6 % erhoben.
Fahrkosten bis 30 km sind in den Nebenkosten enthalten. Jeder weitere gefahrene Kilometer wird mit 0,40 Euro berechnet.
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.
Stephan Otto Dipl.-Ing. Architekt 0711 - 71 94 60 74 otto@architektotto.de
16.09.2011 - Beobachten Sie in der Übergangsjahreszeit abgelege, weniger genutzte Räume und seltener gelüftete Bereiche sowie abgedeckte Wand-...
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16.09.2011 - Stellen Sie sicher, dass auch Ihre Immobilie gut durch den Herbst und Winter kommen wird....
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