Wertgutachten
Inhalt der Gutachten
Wie ist der Verkehrswert (Marktwert) definiert?
Laut § 194 BauGB wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Zweck der Gutachten
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Stephan Otto Dipl.-Ing. Architekt 0711 - 71 94 60 74 otto@architektotto.de

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