Für den Neubaubereich wurde das EWärmeGesetz (Erneuerbare-Wärme-Gesetz) Baden-Württemberg am 1.1.2009 durch die Vorgaben des Bundes 09 durch das EEWärmeG (Erneuerbare Energien Wärmegesetz) abgelöst.
Für Wohngebäudebestand bleiben in Baden-Württemberg die Regelungen des EWärmeGesetzes in Kraft. Nach diesem Gesetz müssen ab dem 1.1.2010 bei bestehenden Wohngebäuden, wenn im Einzelfall die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird, 10% des Wärmebedarfs durch erneuerebare Energien gedeckt werden. Unter erneuerbare Energien sind Geothermie, Solarthermie und Biomasse Details und weitere Informationen hierzu siehe unter Umweltministerium Baden-Württemberg
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