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Am 4.11.2009 Beschluss des Landtags zur Änderung der LBO

Am 5.11.2014 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg beschlossen.

Das Gesetz  ist seit dem 1.3.2015 anzuwenden

Baugenehmigungen: Das zum Zeitpunkt der Baugenehmigung geltende Recht ist anzuwenden.

Unter anderem wurden in § 2(4)5 Gebäutetypen eingeführt und es sind Änderungen im § 15 Brandschutz  und § 35 Barrierefreiheit erfolgt. Ebenso gab es Neuregelungen zu Stellplätzen und Abstellflächen für Kinderwagen und Fahrräder sowie zur Begrünung baulicher Anlagen.

Den Wortlaut des Gesetzestextes finden Sie unter www.landtag-bw.de Dokumente/Gesetzesbeschlüsse (PDF-Datei).

geschrieben am 11.02.2016 um 09:55 Uhr.