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Dipl.-Ing. Architekt, Regierungsbaumeister 

Stephan Otto
Waldenbucher Platz 9
70597 Stuttgart

 

Tel.: 0711 76 25 60
Fax: 0711 75 86 42 95
E-Mail: otto(at)architektotto.de
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Häufig gefragt

Häufig gefragt

Welche Bedeutung hat die Baubeschreibung, wenn ich ein Schlüsselfertig-Haus bauen will?

Ob Sie das Bauvorhaben "schlüsselfertig Massivhaus", "schlüsselfertig Holzhaus" "schlüsselfertig Einfamilienhaus", "schlüsselfertig Doppelhaus" oder "schlüsselfertig Umbau" nennen , spielt bei der Bedeutung, die die Baubeschreibung auf die vom Bauträger oder dem Generalunternehmer Schlüsselfertigbau geschuldete Leistung hat, keine Rolle.
Entscheidend ist, dass in der Baubeschreibung, im Idealfall in Verbindung mit einem detailierten Leistungsverzeichnis, das die einzelnen Leistungen gewerkeweise oder bauteilweise beschreibt, die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung, vertraglich vereinbart wurden.Die dem Vertrag zu Grunde gelegte Baubeschreibung stellt detailiert die vom Unternehmer geschuldete Leistung dar.
Es ist für den unerfahrenen Bauherren schwierig, bereits in einer frühen Phase alle Details zu bedenken und die Übertragung aller Wünsche durch Prüfung der Baubeschreibung sicher zustellen .

Was sonst noch alles in der Baubeschreibung, manchmal zwischen den Zeilen steht, ist für den Bauherren schwer zu beurteilen

 
 

Dipl.-Ing. Architekt Stephan Otto

Sachverständiger für Schäden an Grundstückswertermittlung