Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Leistungsbilder und der Objekte hat sich eine individuelle Abstimmung der Vergütung oder der Honorare mit dem Auftraggeber nach Festlegung des erforderlichen Leistungsumfanges sehr gut bewährt.
Grundlage hierfür bilden:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung oder Bauoberleitung)
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Auf die Nettoauftragsumme wird eine Nebenkostenpauschale für Büro- und Verwaltungskosten in Höhe von 7,5 % erhoben.
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Stephan Otto Dipl.-Ing. Architekt 0711 - 71 94 60 74 otto@architektotto.de
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