Vergütung Gutachten · Honorar Wertermittlung · Stundensatz Gutachten · Immobilienberwetung Kosten· Honorar Sachverständiger

Vergütung und Honorar

 

Schadensbegutachtung Immobilienbewertung, Architektenleistungen

Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Leistungsbilder und der Objekte hat sich eine individuelle Abstimmung der Vergütung oder der Honorare mit dem Auftraggeber nach Festlegung des erforderlichen Leistungsumfanges sehr gut bewährt.

Grundlage hierfür bilden:

  • der Stundenverrechnungssatz von 120.- Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, derzeit 19 %.
  • die HOAI 2013 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für Planungsleistungen und Architektenleistungen Leistungsphase 1-9.

1. Grundlagenermittlung

2. Vorplanung

3. Entwurfsplanung

4. Genehmigungsplanung

5. Ausführungsplanung

6. Vorbereitung der Vergabe

7. Mitwirkung bei der Vergabe

8. Objektüberwachung (Bauüberwachung oder Bauoberleitung)

9. Objektbetreuung und Dokumentation

  • die HOAI 2002, wobei diese lediglich als Anhaltspunkt für die frei zu vereinbarende Vergütung für Leistungen der Wertermittlung und Schadensgutachtenerstellung herangezogen wird.
  • das JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) für Beauftragungen durch die Gerichte.

Nebenkosten

Auf die Nettoauftragsumme wird eine Nebenkostenpauschale für Büro- und Verwaltungskosten in Höhe von 7,5 % erhoben.


 

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Stephan Otto   Dipl.-Ing. Architekt   0711 - 71 94 60 74   otto@architektotto.de