Wertgutachten
Wertermittlungsgutachten, Verkehrswertgutachten
Inhalt der Gutachten
Wie ist der Verkehrswert (Marktwert) definiert?
Laut § 194 BauGB wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Gegenstand der Wertermittlung
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Grundstück oder Grundstücksteil
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Bodenwert
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Gebäude, Wohnbauten und Verwaltungsbauten
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Außenanlagen
Rechte und Grundstücksbelastungen
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Erbbaurecht
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Grunddienstbarkeiten
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Nießbrauch
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beschränkte persönliche Dienstbarkeit
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öff.-rechtl. Baulasten
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Dauerwohnrechte
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Dauernutzungsrechte
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Wegerechte
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Leitungsrechte
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Überbau
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Vorschriften zum Denkmalschutz und Naturschutz
Zweck der Gutachten
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Zwangsversteigerung
- Versicherungswertgutachten
- Gutachten für steuerliche Zwecke
- Mietwertgutachten
- Erbbaurechtsbewertung
- Beleihungswertgutachten
Art des Gutachtens
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Privatgutachten
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Gerichtsgutachten
Wertermittlungsverfahren
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Vergleichswertverfahren
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Ertragswertverfahren
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Sachwertverfahren
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Liquidationsverfahren
Umfang der Gutachten
- Ausführliches Verkehrswertgutachten
- Kurzgutachten zum Immobilienwert
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Stephan Otto Dipl.-Ing. Architekt otto@architektotto.de