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Wertgutachten

Wertermittlungsgutachten, Verkehrswertgutachten 

 

Inhalt der Gutachten

 

Wie ist der Verkehrswert (Marktwert) definiert?

Laut § 194 BauGB wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

  • Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken zur Feststellung des Verkehrswertes (Marktwertes)
  • Verkehrswert, Marktwert von Wohn- und Gewerbeimmobilien

 

Gegenstand der Wertermittlung

  • Grundstück oder Grundstücksteil

  • Bodenwert

  • Gebäude, Wohnbauten und Verwaltungsbauten

  • Außenanlagen

 

Rechte und Grundstücksbelastungen

  • Erbbaurecht

  • Grunddienstbarkeiten

  • Nießbrauch

  • beschränkte persönliche Dienstbarkeit

  • öff.-rechtl. Baulasten

  • Dauerwohnrechte

  • Dauernutzungsrechte

  • Wegerechte

  • Leitungsrechte

  • Überbau

  • Vorschriften zum Denkmalschutz und Naturschutz 

 

Zweck der Gutachten

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Zwangsversteigerung
  • Versicherungswertgutachten
  • Gutachten für steuerliche Zwecke
  • Mietwertgutachten
  • Erbbaurechtsbewertung
  • Beleihungswertgutachten

 

Art des Gutachtens

  • Privatgutachten

  • Gerichtsgutachten

 

Wertermittlungsverfahren

  • Vergleichswertverfahren

  • Ertragswertverfahren

  • Sachwertverfahren

  • Liquidationsverfahren

 

Umfang der Gutachten

  • Ausführliches Verkehrswertgutachten
  • Kurzgutachten zum Immobilienwert

 

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Stephan Otto   Dipl.-Ing. Architekt   0711 - 71 94 60 74   otto@architektotto.de