Bauschadensgutachten · Gewährleistungbeginn · Beweissicherung · Baumängel · Bauschaden Sachverständiger

Schadensgutachten

 

Inhalt der Gutachten

  • Feststellung von Abweichungen ausgeführter Leistungen von den anerkannten Regeln der Technik
  • Bestandsaufnahme mit Feststellung der Abweichung von den vertraglich geschuldeten Leistungen des Leistungsverzeichnisses oder der Baubeschreibung
  • Beweissicherung eines Bauzustandes oder eines Schadenszustandes vor Weiterbau

Gegenstand der Gutachten

  • Feststellung von Bauschäden, Beschädigungen oder Baumängeln an Gebäuden oder Gebäudeteilen (Fassade, Dach, Keller, Außenanlagen)

Zweck der Gutachten

  • Beweissicherung von Schadensumfang und Schadensauswirkungen
  • Feststellung der Schadensursachen
  • Auflistung von Baumängeln
  • Unterstützung bei Bauabnahmen vor Gewährleistungsbeginn
  • Feststellung der Mangelfreiheit vor Ablauf der Gewährleistungsfristen
  • Erstellung einer Abnahmebescheinigung nach VOB

 Art des Gutachtens

  • Privatgutachten

  • Gerichtsgutachten

  • Schiedsgutachten

 Umfang der Gutachten

  • Ausführliche Schadensgutachen

  • Gutachterliche Stellungnahme

  • Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation

  

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Stephan Otto   Dipl.-Ing. Architekt   0711 - 71 94 60 74   otto@architektotto.de