Schadensgutachten
Inhalt der Gutachten
- Feststellung von Abweichungen ausgeführter Leistungen von den anerkannten Regeln der Technik
- Bestandsaufnahme mit Feststellung der Abweichung von den vertraglich geschuldeten Leistungen des Leistungsverzeichnisses oder der Baubeschreibung
- Beweissicherung eines Bauzustandes oder eines Schadenszustandes vor Weiterbau
Gegenstand der Gutachten
- Feststellung von Bauschäden, Beschädigungen oder Baumängeln an Gebäuden oder Gebäudeteilen (Fassade, Dach, Keller, Außenanlagen)
Zweck der Gutachten
- Beweissicherung von Schadensumfang und Schadensauswirkungen
- Feststellung der Schadensursachen
- Auflistung von Baumängeln
- Unterstützung bei Bauabnahmen vor Gewährleistungsbeginn
- Feststellung der Mangelfreiheit vor Ablauf der Gewährleistungsfristen
- Erstellung einer Abnahmebescheinigung nach VOB
Art des Gutachtens
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Privatgutachten
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Gerichtsgutachten
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Schiedsgutachten
Umfang der Gutachten
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Ausführliche Schadensgutachen
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Gutachterliche Stellungnahme
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Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation
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Stephan Otto Dipl.-Ing. Architekt 0711 - 71 94 60 74 otto@architektotto.de