Objektüberwachung · Mängeleinbehalt· Claimmanagement · Bauleitung · Gewährleistungsverfolgung
Die Bauleitung mit den Leistungen der Objektüberwachung nach HOAI Leistungsphase 8 und nach § 45 LBO mit nachfolgenden Leistungsbestandteilen:
komplette Objektüberwachung oder auch nur Teile des Leistungsumfangs eines Bauleiters in Abstimmung mit dem Auftraggeber bei Umbauten, Sanierungsobjekten oder Neubauten wie:
laufende Baustellen, zur Vermeidung von Kostenüberschreitung, Terminverzug oder Baumängeln
Überprüfung und Vergleich von Kostenberechnungen, Kostenfeststellungen, Kostenanschläge mit dem Budget
Überprüfung von Terminvorgaben, geplanten Bauabläufen und Gewerkefolgen
Planprüfung, Prüfung von Baubeschreibungen
Bauleitung einzelner Gewerke
Rechnungsprüfung auf Übereinstimmung mit der erbrachten Leistung bei Abschlagszahlungen
Festlegung von Mängeleinbehalt bei mangelhafter Bauleistung
Die Prüfung und Freigabe von Mehrforderungen und Nachträgen einzelner Gewerke (Claimmanagement)
Die Prüfung von Angeboten der Firmen bei fehlenden Leistungsbeschreibungen oder Baubeschreibungen auf Übereinstimmung mit Ihren Vorgaben
Auszug aus der HOAI 2009 ...
Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
Mitwirken bei dem Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
Mitwirken bei dem Führen eines Bautagebuches
Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel
Rechnungsprüfung
Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle
Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
meine Erfahrungen mit allen Projektgrößen, öffentlichen Bauherren, privaten Bauherren, Behörden, Investoren und Bauträgern
Begutachtung - Bauberatung - Baubegleitung
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Stephan Otto Dipl.-Ing. Architekt 0711 - 71 94 60 74 otto@architektotto.de
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