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Ab 1.1.2016 sind Änderungen der EnEv 2014 in Kraft getreten. Die EnEv 2014 hat weiterhin Bestand und wird unkorrekter Weise als EnEV 2016 bezeichnet.

Was ändert sich gegenüber EnEv 2009?

Neubauten:

müssen ab dem 1.1.2016 um 25 % höhere energetische Anforderungen erfüllen. Der Jahres-Gesamtenergiebedarf für Neubauten wird um 25% gesenkt.

Altbauten:

Austausch der Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, ab 2015. Ausgenommen hiervon sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Öl- und Gasheizkessel, die ab 1985 eingbaut wurden dürfen noch 30 Jahre betrieben werden

Die obersten Geschossdecken über beheizten Räumen zu unbeheizten Dachflächen müssen bis Ende 2015 gedämmt werden.

Verkäufer und Vermieter müssen bereits bei Besichtigung Energieausweis vorlegen.

Der Energieausweis muss ab 1.5.2014 eine Registriernummer erhalten. Diese wird vom Aussteller online beim "Deutschen Institut für Bautechnik" beantragt (www.dibt.de)

 

geschrieben am 11.02.2016 um 09:54 Uhr.