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Dipl.-Ing. Architekt, Regierungsbaumeister 

Stephan Otto
Waldenbucher Platz 9
70597 Stuttgart

 

Tel.: 0711 76 25 60
Fax: 0711 75 86 42 95
E-Mail: otto(at)architektotto.de
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Aktuelles

Gesetze und Verordnungen

Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg

Das novellierte Gesetz betrifft alle Eigentümer von Bestandwohngebäuden, die vor dem 1.1.2009 errichtet wurden und die über eine Wohn- und Nettogrundfläche von über 50 m²

Für den Neubaubereich gilt das Bundesgesetz EWärmeGesetz (Erneuerbare-Wärme-Gesetz) 

Für Wohngebäudebestand bleiben in Baden-Württemberg die Regelungen des EWärmeGesetzes in Kraft. Nach diesem Gesetz müssen ab dem 1.7.2015 bei bestehenden Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wenn im Einzelfall die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird, 15% des Wärmebedarfs durch erneuerebare Energien oder entsprechende Erstatzmaßnahmen nachgewiesen werden.

Eine vereinfachte Übersicht finden sie unter:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/neubau-und-gebaeudesanierung/erneuerbare-waerme-gesetz-2015/faq/

Unter erneuerbare Energien sind Geothermie, Solarthermie und Biomasse Details und weitere Informationen hierzu siehe unter Umweltministerium Baden-Württemberg

geschrieben am 31.10.2010 um 16:52 Uhr.
 
 

Dipl.-Ing. Architekt Stephan Otto

Sachverständiger für Schäden an Grundstückswertermittlung