Dipl.-Ing. Architekt, RegierungsbaumeisterStephan Otto
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Am 4.11.2009 Beschluss des Landtags zur Änderung der LBO
Am 5.11.2014 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg beschlossen.
Das Gesetz ist seit dem 1.3.2015 anzuwenden
Baugenehmigungen: Das zum Zeitpunkt der Baugenehmigung geltende Recht ist anzuwenden.
Unter anderem wurden in § 2(4)5 Gebäutetypen eingeführt und es sind Änderungen im § 15 Brandschutz und § 35 Barrierefreiheit erfolgt. Ebenso gab es Neuregelungen zu Stellplätzen und Abstellflächen für Kinderwagen und Fahrräder sowie zur Begrünung baulicher Anlagen.
Den Wortlaut des Gesetzestextes finden Sie unter www.landtag-bw.de Dokumente/Gesetzesbeschlüsse (PDF-Datei).
Dipl.-Ing. Architekt Stephan Otto
Sachverständiger für Schäden an Grundstückswertermittlung